Sinn und Zweck einer Hundeausstellung ist der Gedanke der Abhaltung einer Zuchtschau. Der erfolgreiche Besuch einer Ausstellung, stellt daher auch eine der Voraussetzungen für die Zuchtzulassung für unserer Basenji´s dar. Die im Folgenden beschriebenen Erklärungen basieren auf der Ausstellungsordnung des ÖKV .
Welche Arten von Ausstellungen gibt es ?
Die Internationale Hundeausstellung (IHA) steht unter dem Schutz des Dachverbandes FCI (Federation Cynologique Internationale). Es können Anwartschaften auf den österr. Champion, den österr. Jugendchampion, den Veteranenchampion und den internationalen Schönheits-Championat (CACIB) vergeben werden.
Die Nationale Hundeausstellung (NHA) steht unter dem Schutz des ÖKV (Österreichischer Kynologenverband). Es können Anwartschaften auf den österreichischen Champion, den Jugendchampion und den Veteranenchampion vergeben werden.
Wer darf richten und nach welchen Richtlinien ?
Zum Richten autorisiert sind ausschließlich vom jeweiligen Verband (ÖKV) bzw. der FCI für die jeweilige Rasse zugelassene Formwertrichter, das sind Kynologen („Hundefachleute“) und Rassekenner mit geprüftem Fachwissen. Für die Verpflichtung ausländischer Richter ist das Einverständnis der jeweiligen Landes-Dachorganisation im Wege des ÖKV einzuholen und es hat eine gesonderte Freigabe zu erfolgen. Gerichtet wird nach dem FCI-Standard der jeweiligen Rasse. An Spesenersatz erhalten Richter ein Taggeld, sowie den Ersatz von angemessenen Spesen für Reise und Nächtigung. Ein Richter sollte zur Gewährleistung des verzögerungsfreien Programmablaufes einer Ausstellung nicht mehr als etwa 80 Hunde pro Tag beurteilen müssen.
Was versteht man unter „Ringpersonal“ ?
Als Ringpersonal bezeichnet man Sonderleiter und Schriftführer, die den Richter in der Ausübung seiner Tätigkeit im Ring unterstützen. Von Seiten des ÖKV werden immer wieder Lehrgänge für Ringpersonal abgehalten.
Wie erfolgt die Meldung zu einer Ausstellung ?
Die Meldung erfolgt durch Einsenden der Meldeunterlagen. Der Meldeschein ist beim jeweiligen Ausstellungsveranstalter anzufordern und wird unter Beilage einer Kopie der Ahnentafel, des Einzahlungsbeleges über das Nenngeld, sowie allfälliger Nachweise für die Meldung in der Gebrauchs- oder Championklasse, frühestens 8 Wochen spätestens 4 Wochen vor dem Ausstellungstag an den Veranstalter der Ausstellung geschickt. Dieser retourniert die sogenannte Annahmebestätigung.
Achtung: Meldescheine sind vom jeweiligen Ausstellungsveranstalter anzufordern.
In welchen „Klassen“ wird gemeldet ?
(Stichtag ist jeweils der Tag der Ausstellung !)
Klasse | Alter |
Jüngstenklasse | 6 – 9 Monate |
Jugendklasse | 9 – 18 Monate |
Zwischenklasse | 15 – 24 Monate |
Offene Klasse | über 15 Monate |
Gebrauchshundeklasse | über 15 Monate* |
Championklasse | über 15 Monate** |
Veteranenklasse | über 8 Jahre |
Ehrenklasse | für Internationale Champions |
*Gebrauchshundeklasse: Alter über 15 Monate (Meldung nur Möglich mit Vorlage des FCI-Gebrauchshundezertifikates – erhältlich beim ÖKV unter Vorlage des Nachweises der entsprechenden bestandenen (jagdlichen) Prüfung.
**Championklasse: Alter über 15 Monate (Meldung nur möglich mit Vorlage der Championats-Urkunde, d. h. durch die kynologische Landesorganistaion schriftlich bestätigtes Championat). Die Meldung in der Championklasse ist für als Österr. Champion (ÖCH) vom ÖKV bestätigte Hunde obligat. Das bestätigte Österr. Jugendchampionat (ÖJCH) berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse, ebenso nicht berechtigt sind folgende Titelträger: Welt-, Europa- und Bundessieger.
Weitere Klassen sind:
– Paarklasse:
2 Hunde (Rüde & Hündin) derselben Rasse im Besitz eines Ausstellers, die auf der Ausstellung gemeldet und vorgeführt wurden.
– Zuchtgruppe:
Mindestens 3 Hunde eines Züchters, die jedoch nicht mehr im Besitz des Züchters sein müssen, sowie auf der Ausstellung gemeldet und vorgeführt wurden. Die Meldung für die Zuchtgruppe kann zumeist noch direkt am Ausstellungstag erfolgen.
Welche „Formwerte“ gibt es ?
In der Jüngstenklasse wird noch kein eigentlicher Formwert vergeben. Auf dem Bewertungsblatt wird „Vielversprechend“, „Versprechend“, oder „Nicht entsprechend“ vermerkt. In allen anderen Klassen werden die Formwertnoten „Vorzüglich“, „Sehr gut“, „Gut“, „Genügend“ „Nicht Genügend“ oder „ohne Bewertung“ vergeben. Die besten vier Hunde einer Klasse mit „Vorzüglich“ bzw. „Sehr gut“ werden durch den Richter gereiht.
Wie erfolgt die „Reihung“ ?
Sind in einer Klasse vier (oder mehr) Hunde mit „V“ bewertet worden, so sieht die Reihung folgendermaßen aus: V1, V2, V3, V4. Bei weniger als vier mit „V“ bewerteten Hunden, kann die Reihung wie folgt aussehen: V1, V2, SG3, SG4. Wurde kein „V“ vergeben, ist eine Reihung beginnend mit SG1 möglich.
Ein Titel (z.B. Jugendbester oder CACA) wird vom Richter an den mit V1 bewerteten Hund vergeben. Die Bewertung eines Hundes mit V1 bedeutet nicht automatisch, dass dieser Hund den Titel erhält. Die Entscheidung liegt beim Richter. Wird der Titel nicht an den mit V1 bewerteten Hund vergeben, so nennen wir dieses: „V1 o.T.“ (ohne Titel).
Welche Bedeutung haben die Farben der „Bewertungsbänder“ ?
Zum äußeren Zeichen der vergebenen Bewertung werden färbige Formwertbänder überreicht: Gold für CACIB, Silber für Reserve-CACIB, Rot-Weiß-Rot für CACA, Orange-Weiß-Orange für Reserve-CACA, Rot-Weiß für Jugendbeste, Blau für „Vorzüglich“, Rot für „Sehr gut“, Gelb für „Gut“, Weiß für „Genügend“. Mit „Nicht Genügend“ bewertete Hunde erhalten kein Band. Rosa für „Vielversprechend“ in der Jüngstenklasse – hier erhält jeder Hund ein Band, egal, wie die Bewertung ausfällt.
Wie wird man „Jugendbester“ ?
Der Titel „Jugendbester“ kann für jeden Hund nur an den mit „V1“ in der Jugendklasse bewerteten Hund sowohl an den Rüden als auch an die Hündin vergeben werden.
Generell besteht kein Rechtsanspruch auf Anwartschaften oder Titel.
Wie wird man „Österreichischer Jugendchampion (ÖJCH)“ ?
Der Titel „Österr. Jugendchampion“ wird auf Antrag des Eigentümers vom ÖKV dem Hund zuerkannt, der dreimal auf einer österreichischen Ausstellung, auf der mindestens das CACA vergeben wird, mit der höchsten Bewertung (V1, Jugendbester oder CACA) Sieger seiner Klasse wurde. Dabei müssen zwei Titel in der Jugendklasse, ein Titel kann in der Offenen-, Zwischen- oder Gebrauchshundeklasse, jedoch nur bis zum Alter von 24 Monaten, erworben werden. Die drei Anwartschaften müssen unter mindestens zwei verschiedenen Richtern zuerkannt werden. Der Titel „Österr. Jugendchampion“ berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse.
Was bedeutet die Abkürzung CACA ?
Das CACA (Certificat d’ Aptitude au Championat d’ Autriche de Beauté = Zeugnis für die Anwartschaft auf das österr. Championat für Schönheit) kann auf Internationalen und Nationalen Ausstellungen, sowie vom ÖKV geschützten Klubsiegerschauen vergeben werden. Der Richter kann das CACA an den mit V1 bewerteten Hund, sowohl bei Rüden als auch bei Hündinnen in der Offenen-, der Zwischen-, der Gebrauchshunde- und Championklasse verleihen. Das Reserve-CACA kann an den jeweils mit V2 bewerteten Hund vergeben werden.
Wie wird man „Österreichischer Champion (ÖCH)“ ?
Der Titel „Österreichischer Champion“ wird auf Antrag des Eigentümers vom ÖKV einem Hund zuerkannt, der folgende Voraussetzungen erfüllt: 4x CACA von mindestens 3 verschiedenen Richtern. Zwischen dem ersten CACA und dem letzten CACA muss mindestens 1 Jahr liegen. Gebrauchshunde benötigen dazu mindestens 2x CACA aus der Gebrauchshundeklasse + 1 CACA aus der Zwischen-, Offenen- oder Championsklasse, oder bei manchen Rassen 6x CACA ohne Gebrauchshundeklasse.
Was bedeutet die Abkürzung CACIB?
Das CACIB (Certificat d’ Aptitude au Championat International de Beauté = Zeugnis für die Anwartschaft auf das Internationale Championat für Schönheit) kann nur auf Internationalen Hundeausstellungen gewonnen werden. Die mit CACA bewerteten Retriever der Offenen-, Zwischen, Gebrauchshunde- und Championklasse (nicht Jugendklasse) konkurrieren nach Geschlecht und Rasse getrennt um diese Anwartschaft. Das CACIB soll vom Richter nur für den absolut überragenden Hund mit der Formwertnote „V1, CACA“ beantragt werden. Die Bestätigung dieses Antrages erfolgt im Wege des ÖKV durch die FCI. Das Reserve-CACIB kann an der zweitbesten Hund vergeben werden. Die Auswahl dafür erfolgt aus den verbleibenden V1, CACA-Hunden und dem V2-Hund der Klasse, in der das CACIB vergeben wurde.
Wie wird man „Internationaler Schönheitschampion (CIB) ?“
Einreichung über den ÖKV bei der FCI mit 4 durch die FCI bestätigten CACIB – Karten, aus drei verschiedenen Ländern mit drei verschiedenen Richtern. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss mindestens 1 Jahr und 1 Tag liegen. Gebrauchshunde benötigen 2x CACIB in zwei verschiedenen Ländern unter 2 verschiedenen Richtern und die entsprechende Prüfung. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss mindestens 1 Jahr und 1 Tag liegen.
Wie wird man „Veteranenbester“ ?
Der Titel „Veteranenbester“ kann für jeden Hund nur an den mit „V1“ in der Veteranenklasse bewerteten Hund, und zwar sowohl an den Rüden, als auch an die Hündin vergeben werden.
Wie wird man „Österr. Veteranenchampion“ ?
Einreichung beim ÖKV mit 3x V1 – Veteranensieger aus der Veteranenklasse. Keine Zeitbegrenzung, Der Titel „Österr. Veteranenchampion“ berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse.
Welche weitere Titel gelangen zur Vergabe ?
Folgende Titel können in der Folge vergeben werden:
1. BOB (Best of Breed) – Rassebester:
Bezeichnet den besten Hund der Rasse einer Ausstellung und wird wie folgt ermittelt:
a.) auf Nationalen Ausstellungen aus den CACA-Hunden und den Jugendbesten und den Veteranenbesten
b.) auf Internationalen Ausstellungen aus den CACIB-Hunden und den Jugendbesten und den Veteranenbesten
2. BOS (Best opposite sex)
Bezeichnet den Hund des bei der Wahl zum BOB unterlegen Geschlechtes.
3. BOG (Best of Group) – Bester der FCI-Gruppe:
Bezeichnet den besten Hund aus allen BOBs einer Ausstellung innerhalb einer FCI-Gruppe
Unsere Basenji gehören zur FCI-Gruppe V, der Spitze und Hunde vom Urtyp.
4. BOD (Best of Day) – Bester des Tages:
Bezeichnet den besten Hund des gesamten Ausstellungstages. Wird aus den BOGs einer Ausstellung ausgewählt und kann nur zuerkannt werden, wenn kein Best in Show vergeben wird.
5. BIS (Best in Show) – Bester der Ausstellung:
Wird an den besten Hund der gesamten Ausstellung vergeben und aus allen BOGs ausgewählt.